Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, seit 1992 Rechtsanwalt in Kempten, seit 1992 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, seit 2001 Vertragsanwalt des ADAC
Kanzleiprofil
Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf nahezu allen Rechtsgebieten erfolgreich tätig.
Auch wenn Sie ein Rechtsproblem haben, das mit Verkehrsrecht nichts zu tun hat, sprechen Sie uns darauf an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Außer im Verkehrsrecht verfügen wir auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht über qualifizierte Fachanwälte.
Ein Link zu unserer Kanzleihomepage befindet sich rechts.
Verkehrsunfälle gehören leider zum Alltag.
Damit Sie im Falle eines (Un-)Falles Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
Um Ihnen schnell helfen zu können, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Wir freuen uns darauf Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionell zu vertreten.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen in der Regel keine Anwaltskosten. Diese Kosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden, sie werden deshalb von der Versicherung des Unfallgegners, der den Unfall verursacht hat, getragen. Empfehlenswert ist dennoch eine Rechtsschutzversicherung, insbesondere für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sofern unsere Kosten ausnahmsweise von Ihnen selbst getragen werden müssten, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich rechtzeitig mit, damit Sie die Möglichkeit haben die Enstehung unnötiger Kosten zu verhindern.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten auf dem über diesen Internetdienst angebotenen Unfallfragebogen.
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und wenn Sie uns beauftragen melden wir den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners und holen den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben beim Fahrzeugschaden ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen in der Regel keine Anwaltskosten. Diese Kosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden, sie werden deshalb von der Versicherung des Unfallgegners, der den Unfall verursacht hat, getragen. Empfehlenswert ist dennoch eine Rechtsschutzversicherung, insbesondere für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sofern unsere Kosten ausnahmsweise von Ihnen selbst getragen werden müssten, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich rechtzeitig mit, damit Sie die Möglichkeit haben die Enstehung unnötiger Kosten zu verhindern.